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   BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95   

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https://dejure.org/1996,11412
BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95 (https://dejure.org/1996,11412)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1996 - VIII B 19/95 (https://dejure.org/1996,11412)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - VIII B 19/95 (https://dejure.org/1996,11412)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.11.1993 - IX R 81/90

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95
    Zwar habe sich der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 9. November 1993 IX R 81/90 (BFHE 173, 97 [BFH 09.11.1993 - IX R 81/90], BStBl II 1994, 289) bereits mit der streitigen Frage befaßt.

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß der Wertverlust einer Darlehensforderung bei der Einkunftsart Kapitalvermögen nicht als Werbungskosten abgezogen werden kann (vgl. die Nachweise in BFHE 173, 97, 99 [BFH 09.11.1993 - IX R 81/90], BStBl II 1994, 289).

    In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen hat der IX. Senat des BFH den Werbungskostenabzug von Kursverlusten bei Fremdwährungsdarlehen im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abgelehnt (BFHE 173, 97 [BFH 09.11.1993 - IX R 81/90], BStBl II 1994, 289).

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht wesentliche Ausführungen eines Beteiligten bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht berücksichtigt hat, ist das rechtliche Gehör verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z. B. Beschlüsse vom 27. März 1980 2 BvR 316/80, BVerfGE 54, 39, und vom 15. April 1980 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht wesentliche Ausführungen eines Beteiligten bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht berücksichtigt hat, ist das rechtliche Gehör verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z. B. Beschlüsse vom 27. März 1980 2 BvR 316/80, BVerfGE 54, 39, und vom 15. April 1980 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86).
  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95
    Mit der Rüge, das FG-Urteil sei teilweise nicht mit Gründen versehen, kann der Kläger im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde schon deshalb nicht gehört werden, weil für diese Rüge die zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO eröffnet ist (BFH- Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Auszug aus BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95
    Sie findet ihre notwendige Ergänzung in der Pflicht des Gerichts zu einer Begründung seiner Entscheidung, aus der erkennbar wird, daß es seiner Verpflichtung, das wesentliche tatsächliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nachgekommen ist (BFH-Urteil vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531, m. w. N.).
  • BFH, 09.10.1979 - VIII R 67/77

    Abwertungsverlust - Forderung - Ausländische Währung - Bankspesen - Wertpapiere -

    Auszug aus BFH, 16.10.1996 - VIII B 19/95
    Er hat ferner entschieden, daß Abwertungsverluste einer Forderung infolge Verschlechterung des Wechselkurses nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzuerkennen sind (Urteil vom 9. Oktober 1979 VIII R 67/77, BFHE 129, 132, BStBl II 1980, 116).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Nur wenn das Gericht wesentliche Ausführungen eines Beteiligten bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht berücksichtigt hat, kommt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in Betracht (vgl. ausführlich BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1996 VIII B 19/95, BFH/NV 1997, 489, 490, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 44/03

    Kursverlust bei Fremdwährungsdarlehen keine Werbungskosten

    Nimmt daher ein Steuerpflichtiger ein Darlehen in ausländischer Währung auf, das in gleicher Währung zurückzuzahlen ist, um damit den Erwerb eines Grundstücks oder die Beteiligung an einem solchen zu finanzieren, so sind diese Aufwendungen, die aus einer ungünstigen Entwicklung des Wechselkurses zwischen der DM und der ausländischen Währung resultieren, grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 1979 VIII R 67/77, BFHE 129, 132, BStBl II 1980, 116; in BFHE 173, 97, BStBl II 1994, 289, unter 3.; FG des Saarlandes, Urteil vom 13. Dezember 1994 1 K 171/94, EFG 1995, 474, bestätigt durch BFH vom 16. Oktober 1996 VIII B 19/95, BFH/NV 1997, 489, unter 2.; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 850, C 180, Stichwort: "Kursverluste"; Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 9 Rz. 93; a.A. Maly, Finanz-Rundschau --FR-- 1994, 457).
  • BFH, 29.06.2010 - V B 160/08

    Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung -

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls deutlich ergibt, dass das Gericht wesentliche Ausführungen eines Beteiligten bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht berücksichtigt hat, ist das rechtliche Gehör verletzt (BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2010 V B 143/09; vom 16. Oktober 1996 VIII B 19/95, BFH/NV 1997, 489, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2001 - I R 101/99

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Andererseits ergibt sich daraus als notwendige Ergänzung die Pflicht des Gerichts zu einer Begründung seiner Entscheidung, aus der erkennbar wird, dass es dieser Verpflichtung nachgekommen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1996 VIII B 19/95, BFH/NV 1997, 489; BFH-Urteil vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2010 - V B 143/09

    Darlegung einer Divergenz - Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls deutlich ergibt, dass das Gericht wesentliche Ausführungen eines Beteiligten bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht berücksichtigt hat, ist das rechtliche Gehör verletzt (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1996 VIII B 19/95, BFH/NV 1997, 489, m.w.N.).
  • FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 133/97

    Wertverlust bei Fremdwährungsdarlehen und Erlass von Steuern; des Erlasses von

    Die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 16. Oktober 1996, Gz. VIII B 19/95, als unbegründet zurückgewiesen.
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